Drohnen: Kein Start ohne Haftpflichtversicherung

Drohnen sind mittlerweile so günstig zu haben, dass sie bei Hobbypiloten weite Verbreitung gefunden haben. Spektakuläre Luftbilder, die bislang Profi-Fotografen oder beispielsweise der Feuerwehr zur Koordinierung von Großeinsätzen vorbehalten waren, sind für jedermann möglich. Aber Drohnen – korrekt heißen sie Multicopter, je nach Zahl der Rotoren z. B. Quadrocopter, Octocopter oder Hexacopter – sind kein Spielzeug. Deshalb sind auch umfassende gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Die Experten des Vergleichsportals 9Brands erklären, worauf zu achten ist:

Haftpflichtversicherung auch für genehmigungsfreie Copter

Bereits 2018 wurden europäische Vorschriften für die Flugsicherheit beschlossen. In Deutschland gilt derzeit aber noch das nationale Recht. Der Halter von Flugmodellen, zu denen auch Drohnen zählen, haftet nach dem Luftverkehrsgesetz auch ohne Verschulden für Schäden, die durch das Modell angerichtet werden (sogenannte Gefährdungshaftung). Das Luftverkehrsgesetz schreibt deshalb bereits seit 2005 für Flugmodelle eine Haftpflichtversicherung vor. Die Pflicht besteht unabhängig von Größe, Gewicht oder Aufstiegshöhe. Auch wenn die Drohne genehmigungsfrei starten darf (bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg), kein Sachkundenachweis erforderlich ist (bis 2 kg) und das Modell nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegt (bis 250 g), brauchen Sie die Versicherung, ansonsten machen Sie sich strafbar. Ausgenommen sind lediglich Spielzeuge, die nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Die Privathaftpflichtversicherung bietet zumindest bei älteren Verträgen meist keinen Versicherungsschutz für Schäden durch motorgetriebene Flugmodelle. Dann – sowie in jedem Fall bei gewerblicher Nutzung – ist der Abschluss einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich. Sie wird mittlerweile auch als spezielle Drohnenversicherung angeboten. Wenn Sie Luftbilder oder Videos erstellen und diese im Internet veröffentlichen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch eintritt, wenn deswegen Schadensersatzansprüche an Sie gestellt werden, zum Beispiel wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Jede Haftpflichtversicherung enthält einen sogenannten passiven Rechtsschutz, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Ergänzung um eine Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, etwa wegen Streitigkeiten mit Behörden oder Nachbarn wegen der Drohnenflüge.

Kaskoversicherung für Drohnen

Absturz von Luftfahrzeugen ist eine eigenständige versicherte Gefahr der Feuerversicherung, die auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Für Schäden an versicherten Sachen durch den Absturz einer Drohne besteht deshalb Versicherungsschutz, auch wenn es nicht zu einem Brand kommt. Schäden an der Drohne selbst sind aber über eine Hausratversicherung aus zwei Gründen nicht gedeckt. Erstens zählen Luftfahrzeuge grundsätzlich nicht zu den versicherten Sachen, zweitens ist der Absturz nur sehr selten durch eine der versicherten Gefahren verursacht. Hier hilft nur eine Luftfahrzeug-Kaskoversicherung, die auch für Multicopter erhältlich ist.

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